FAQ


Leben im Kleeblatt Pflegeheim


Warum zu Kleeblatt?

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Die Kleeblatt Pflegeheime gGmbH ist seit fast 30 Jahren ein verlässlicher Anbieter qualitativ hochwertiger Pflege. Der Landkreis Ludwigsburg sowie die Kleeblatt-Standortgemeinden sind unsere Gesellschafter. Dies verdeutlicht unsere Bindung zur Region und unser kontinuierliches Bestreben, für die Menschen vor Ort da zu sein. Wir sind überaus froh, als aktiver Teil jeder Gemeinde wahrgenommen zu werden, was nicht zuletzt durch die Arbeit unserer Fördervereine erreicht wird. Wir möchten mit unseren Kleinstpflegeheimen jenen Menschen ein neues Zuhause bieten, die Hilfe benötigen, aber dabei nicht auf ihr gewohntes Umfeld verzichten möchten. 

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Gibt es eine Warteliste für einen Pflegeplatz?

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Ja, wir führen eine zentrale Warteliste für all unsere Kleeblatt Pflegeheime. Sollten Sie Interesse an einer unverbindlichen Vormerkung haben, können Sie gerne das Onlineformular auf unser Website nutzen. Alternativ senden wir Ihnen die Unterlagen auch gern per Post zu.

Wir führen sowohl eine vorsorgliche, als auch dringende Warteliste. In jedem Fall ist die Aufnahme in unsere Interessentenliste unverbindlich und kostenlos. Wenn Sie nähere Auskünfte bezüglich einer Vormerkung haben oder Unterlagen zugesandt bekommen möchten, rufen Sie bitte unsere Kundenberatung an.  

 

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Was benötigt die Kundenberatung in Ludwigsburg?

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• Kleeblatt Aufnahmeantrag
• Kopie Pflegegradnachweis
• ggf. Kopie Vollmacht
• ggf. Patientenverfügung
• Medikamentenplan
• Arztbericht
• Kopie Personalausweis

Welche Formalitäten sollte ich vor meinem Einzug erledigen?

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Pflegekasse

Beantragen Sie die Kurzzeitpflege/Dauerpflege bei der Pflegekasse. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, sollten Sie diesen auch bei der Pflegekasse beantragen.

Finanzierung

Wenn der Bewohner den monatlichen Eigenanteil des Heimentgelts aus eigenen Mitteln (Renteneinkommen, Spareinkommen) nicht finanzieren kann, besteht die Möglichkeit seitens der Angehörigen/Bevollmächtigten beim Landratsamt/Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen.

Vollmachten/

Betreuungsverfügungen

Sofern bei dem künftigen Bewohner Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen, benötigen Sie bei Vertragsabschluss eine gültige Vollmacht oder einen Betreuerausweis. Auch Ehepartner oder Kinder sind für ihre Angehörigen nicht automatisch unterschriftsberechtigt.

Wie kann ich im Pflegeheim Rezepte einlösen?

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Die Kleeblatt Pflegeheime kooperieren jeweils mit einer örtlichen Apotheke. Die Apotheke übernimmt nach Vorlage des Rezepts die Belieferung des Pflegeheims. 

In der Kurzzeitpflege bitten wir darum, die nötigen Medikamente mitzubringen.

 

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Telefon- und TV-Anschluss

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Unsere Zimmer verfügen über einen Telefon- und Kabelanschluss.

Sobald Sie einen Platz erhalten haben, können Sie die Freischaltung des Anschlusses bei Bedarf direkt beim Anbieter ihrer Wahl beantragen. Bitte bringen Sie dann Ihren Telefonapparat mit. Der Telefonanschluss wird von Ihrem Anbieter direkt mit Ihnen abgerechnet. Die Kosten für den TV/ Kabelanschluss sind in den Heimkosten bereits enthalten und Dauerpflegebewohner erhalten zusätzlich eine Befreiung von den Rundfunkgebühren. Bitte bringen Sie bei Bedarf Ihr Fernsehgerät mit.

 

Kann ich meinen Hausarzt beibehalten?

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Gerne können Sie auch in einem Kleeblatt von Ihrem vertrauten Hausarzt betreuen lassen, sofern dieser Hausarztbesuche anbietet. Selbstverständlich besteht auch als Bewohner eines Pflegeheims weiterhin die freie Arztwahl. Sollten Sie Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Hausarzt benötigen, unterstützen wir Sie gerne.

Kann ich meinen Therapeuten (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie) beibehalten?

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Sie können weiterhin von Ihren Therapeuten im Haus betreut werden, wenn diese Hausbesuche durchführen. In unseren Häusern bieten Therapeuten regelmäßige Termine an. Nach Vorlage eines Rezepts sind wir gerne bei der Vermittlung behilflich. 

Gibt es einen Frisör oder Fußpflege im Pflegeheim?

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Die Dienstleister kommen regelmäßig in unser Haus. Bitte stimmen Sie die Termine mit den Mitarbeitern vor Ort ab.

Wie funktioniert die Bezahlung im Pflegeheim?

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Damit kein Bargeld im Pflegeheim benötigt wird, haben wir mit Frisören, Fußpflegern, Apotheken und Therapeuten vereinbart, dass Sie für diese Dienstleistungen eine private Rechnung erhalten. Die Kleeblatt Pflegeheime gGmbH übernimmt keine Taschengeldverwaltung.

Kann ich eigene Möbel in mein Zimmer stellen?

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Die Zimmer sind möbliert. Es ist uns aber ein Anliegen, dass unsere Bewohner ihr Zimmer als ihren persönlichen Rückzugsort empfinden. Daher können gerne kleinere Möbelstücke mitgebracht werden. Auch Fotos, Bilder oder andere Erinnerungsstücke können gern den Weg in das neue Zuhause finden. Bitte sprechen Sie die eventuelle Mitnahme eigener Möbel vorher mit uns ab.

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Einwohnermeldeamt/Post

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Durch den dauerhaften Umzug in ein Kleeblatt Pflegeheim muss eine Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Dies gilt auch, wenn der Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde stattfindet. Die entsprechende Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie automatisch mit den Vertragsunterlagen. Bitte denken Sie auch an Adressänderungen. Sensibler Briefverkehr sollte immer direkt an die Adresse der Angehörigen/Bevollmächtigten gesendet werden. Sollte Post vor Ort im Pflegeheim ankommen, wird diese von den Mitarbeitern in die nicht abschließbaren Bewohnerbriefkästen verteilt.

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Müll-/Rundfunkgebühren

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Dauerpflegebewohner  sind von den Müll- sowie von den Rundfunkgebühren befreit. Entsprechende Bestätigungen erhalten Sie nach dem Erhalt eines Pflegeplatzes mit den Dauerpflegeunterlagen.

Was wird am Einzugstag benötigt?

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  • ††Krankenversichertenkarte, ggf. Befreiungskarte
  • ††Sonstige Unterlagen (Schwerbehindertenausweis, Allergieausweis, Herzschrittmacherpass)
  • †Medikamente (mit Verpackung und Beipackzettel) und Verbandsmaterial
  • ††Inkontinenzmaterial (Einlagen, Binden usw.) in der Kurzzeitpflege
  • ††Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Gehstock, Rollator, Sauerstoffgerät)
  • ††Toilettenartikel (Bürste, Kamm, Zahnbürste, Zahnpasta, Seife, Deo, Körperlotion, Shampoo, usw.)
  • Nagelpflegeset
  • ††Rasierapparat (Trocken- und Nassrasierer, Rasiercreme)
  • Prothesenbehälter, Prothesenreinigung
  • Brille, Hörgerät (inklusive Batterien)
  • †Kleine Reisetasche falls ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird

Bekleidungsempfehlung wenn die Wäsche über die Wäscherei gewaschen wird:

  • Unterhemden: 25 Stück / BH: 6 Stück
  • ††Unterhosen: 30 Stück
  • †Nachthemden/Schlafanzüge: 10 bis 15 Stück
  • ††Socken: 20 Paar Oberbekleidung: ca. 10 bis 12 Kombinationen
  • ††Hausanzüge: 5 Stück
  • ††Bademantel: 2 Stück
  • ††Geschlossene Hausschuhe, feste Straßenschuhe

Handtücher, Waschlappen, Bettwäsche werden gestellt.
Die Versorgung der Bewohnerwäsche ist über die Wäscherei sichergestellt. Dieser Service ist kostenlos. Es fällt lediglich eine einmalige Pauschale für die Wäschekennzeichnung an.

Fragen zu den Pflegegraden


Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade?

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  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie erhalten Pflegebedürftige einen Pflegegrad?

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Der Antrag auf Einstufung muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die Kontaktdaten der Krankenkasse nutzen. Über den Pflegegrad entscheiden bei gesetzlich Versicherten die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sowie anderer Dienste. Sind Sie privat versichert, ermittelt die Medicproof GmbH, wie selbstständig Sie sind. Anschließend wird ein Pflegegrad empfohlen. Genehmigt wird der Pflegegrad dann von der Pflegekasse. 

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Fragen zu den Pflegeheimkosten in der Dauerpflege


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Aus welchen Kostenbestandteilen setzt sich der Pflegesatz zusammen?

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Der Pflegesatz setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • Allgemeine Pflegeleistung
  • Ausbildungsumlage
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten

 

Die allgemeinen Pflegeleistungen unterscheiden sich je nach Pflegegrad. Alle anderen Entgeltbestandteile sind unabhängig vom Pflegegrad.

Der zu finanzierende Eigenanteil ist auf Grund des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) für alle Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich. Das heißt, keine Veränderung des Pflegrades in der Dauerpflege, hat eine Auswirkungen auf den Eigenanteil.

Eine Unterscheidung gibt es nur im Bereich der Investitionskosten, da diese abhängig von der Zimmerart/Größe sind.

 

Preisblatt Dauerpflege

Wie hoch sind die Kassenzuschüsse in der Dauerpflege?

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Je nach Pflegegrad betragen die Zuschüsse zwischen 770 und 2.005 Euro pro Monat:


Pflegegrad 2: 770 Euro
Pflegegrad 3: 1.262 Euro
Pflegegrad 4: 1.775 Euro
Pflegegrad 5: 2.005 Euro

 

Fragen zur Kurzzeitpflege


Was versteht man unter Kurzzeitpflege?

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Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, sich für einen kurzen Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreuen zu lassen. Das gilt für den Fall, dass es bei ihnen zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt. Die Kurzzeitpflege kann bis zu 4 Wochen bzw. bis zu 8 Wochen in Kombination mit der Verhinderungspflege (bis zum maximalen Höchstbetrag von 3.386 € jährlich) in Anspruch genommen werden.

Wie hoch sind die Kassenzuschüsse in der Kurzzeitpflege?

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Ab Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse Kosten der allgemeinen Pflegeleistung in Höhe von bis zu 1.774 €/Jahr.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege lassen sich kombinieren, sofern ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Im Rahmen der Verhinderungspflege erhält man dann zusätzlich maximal 1612 €/JahrDann beträgt der maximale Höchstbetrag 3.386 €/Jahr.

 

Welche Gründe für eine Kurzzeitpflege kann es geben?

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Vom Krankenhausaufenthalt bis zur Auszeit für pflegende Angehörige – diese Gründe kann es für eine Kurzzeitpflege geben:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung noch nicht alleine leben können und zu Hause niemanden haben, der die Pflege übernehmen kann.
  • Auch Personen, deren Angehörige mit einer fachgerechten Pflege überfordert wären, können nach dem Krankenhausaufenthalt die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
  • Krankheit, Urlaub oder Reha-Aufenthalt des pflegenden Angehörigen.
  • Zur vorübergehenden Überbrückung und Auszeit, wenn die pflegenden Angehörigen physisch/psychisch überfordert sind.
  • Wenn sich eine Krankheit verschlimmert, so dass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch Fachpersonal notwendig wird.
  • Zur Überbrückung, wenn ein langfristiger Heimaufenthalt geplant, aber noch kein geeigneter Platz gefunden ist.
  • Wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt und zu Hause organisiert oder umgebaut werden muss. Zum Beispiel, wenn eine Wohnung behindertengerecht gestaltet werden muss.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

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Grundsätzlich muss ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen. In besonderen Fällen ist eine Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad möglich. Etwa nach einem Krankenhausaufenthalt und/oder schwerer Krankheit. In diesem Fall handelt es sich um eine vorübergehende Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V ohne Pflegegrad. Der Antrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden.

Wer stellt den Antrag auf Kurzzeitpflege?

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Der Antrag auf Kurzzeitpflege muss vom Pflegebedürftigen oder von dessen Vertretungsberechtigtem unterschrieben werden. Das Ausfüllen des Antrages können auch der Sozialdienst eines Krankenhauses oder die Mitarbeiter einer Rehaeinrichtung übernehmen.

Wie oft kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden ?

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Es können bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Wer die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, wird nicht automatisch von einer Verhinderungspflege ausgeschlossen. Auch diese kann zusätzlich zur Kurzzeitpflege innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden. Der tatsächlich mit der Pflegekasse abrechenbare Zeitraum kann weniger als 8 Wochen betragen, wenn der Maximalbetrag (3.386 €) erreicht wurde, welchen die Pflegekasse übernimmt. Ein Restguthaben des Pflegekassenzuschusses kann nicht ins Folgejahr übernommen werden.  

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

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Eine Verhinderungspflege kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der zu Pflegende (Pflegegrad 2 bis 5)  mindestens sechs Monate zuvor durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wurde. Diese Pflegezeit nennt sich „Vorauspflege“. Bei der Kurzzeitpflege entfällt diese Frist von sechs Monaten. Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Achtung: Nur wenn Sie einen Pflegegrad beantragt haben und diese genehmigt wurde, erhalten Sie ab dem Monat der Antragstellung Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Informationsmaterial


Wir beraten Sie gerne!


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Sie haben Fragen, Anregungen oder wollen eine Platzanfrage stellen? Unsere zentrale Kundeninformation hilft Ihnen gerne weiter:
Montag bis Donnerstag von 8-17 Uhr,
Freitag von 8-16 Uhr.

Tel.: 07141 968-123
kundenberatung(at)kleeblatt-ggmbh.de

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Zur Beratung

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